WOW !! MUCH LOVE ! SO WORLD PEACE !
Fond bitcoin pour l'amélioration du site: 1memzGeKS7CB3ECNkzSn2qHwxU6NZoJ8o
  Dogecoin (tips/pourboires): DCLoo9Dd4qECqpMLurdgGnaoqbftj16Nvp


Home | Publier un mémoire | Une page au hasard

 > 

Documentation sur le statut des métis de pères Allemands au Togo entre 1905 et 1914. Présentation de documents allemands avec traductions ou résumés en français

( Télécharger le fichier original )
par Essosimna Tomfei Marie-Josée ADILI
Université de Lomé (Togo ) - Maà®trise en lettres allemandes 2012
  

précédent sommaire suivant

Bitcoin is a swarm of cyber hornets serving the goddess of wisdom, feeding on the fire of truth, exponentially growing ever smarter, faster, and stronger behind a wall of encrypted energy

3.4.2 : Texte original allemand

S. 266: Auszug aus einer Niederschrift von Bezirksamtmann Clausnitzer von 16.12.1913: »Hinzukommt, dass die Auffassung des Eingeborenen uneheliche Kinder nicht kennt, vielmehr in der Regel alle Kinder zur Familie des Vaters gehörig rechnet. Der Mulatte Fritz Durchbach, der kürzlich um die Genehmigung, den genannten Namen auch in Zukunft führen zu dürfen, eingekommen ist, hat mir auf den Vorschlag, er möge den Namen seiner Mutter (Garber) annehmen, erwidert, das könne er nicht, denn er habe `Durchbach- und nicht Garber- Blut'.»

S. 282: »Verfügung» Aktenvermerk: »die Sache Seiner Hoheit [Herzog zu Mecklenburg] zur Entscheidung vorgelegt» Rücksprache mit ihm am 23.12.

»Verfügung, Lome, den 24. Dez. 1913.

Das Gesuch des Mulatten Fritz Durchbach in Lome um Erteilung der Genehmigung zur Beibehaltung des deutschen Familiennamens "Durchbach" wird aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Abgesehen davon, dass es zweifelhaft erscheint, ob der Kaufmann Durchbach der Erzeuger des Antragstellers und dieser auf den Namen Durchbach getauft worden ist, so sind auch bei Zutreffen dieser beiden Angaben weder diese noch die sonst vorgebrachten Gründe stichhaltig genug, um die Erteilung der Genehmigung zu rechtfertigen. Dem Antragsteller wird anheimgegeben, bei Umschreibung seines auf den Namen "Durchbach" eingetragenen Grundstückes zu beantragen, dass die durch die Umschreibung entstehenden Kosten niedergeschlagen werden.

Der Antragsteller hat binnen Monatsfrist anzuzeigen, welchen Familiennamen er in
Zukunft führen will. Es würde genügen, wenn in dem Namen "Durchbach" die beiden

[Buchstaben] ch gestrichen würden. Mit dem Ersuchen, den Antragsteller in vorstehender Entscheidung zu bescheiden.

Der Kaiserliche Gouverneur im Auftrag von Doering».

Vermerk» Antragsteller ist beschieden 1/1. 14 Paulick»

S. 284: »Durchbach heisst Fritz Kuavowi. Er weigert sich einen anderen Namen anzunehmen und will das Schutzgebiet verlassen. Fette, (Lome) 5/II»

S. 285-287: »An das Kaiserliche Gouvernement hier. Lome, den 6. Febr. 14

Auf den Erlass vom 24 Dezember vorigen Jahres.

Durchbach weigert sich, einen anderen Namen anzunehmen. Er will seine Stellung bei Bödecker & Meyer aufgeben und auswandern, wenn ihm die Erlaubnis zur Weiterführung des Namens Durchbach, auf den er ein Recht zu haben vermeint, nicht erteilt wird. Jeden Änderungen gegenüber ist er unzugänglich.

Der Hauptagent der Firma Bödecker & Meyer,Kaufmann Fette ist vor seiner Heimreise nach Deutschland wegen der Angelegenheit hier vorstellig geworden und hat erklärt, dass die Firma grossen Wert darauf lege, Durchbach zu halten. Ich habe Fette mitgeteilt, dass das Kaiserliche Gouvernement unter den vorliegenden besonderen Umständen Durchbach vielleicht ausnahmsweise die Fortführung des Namens gestatten werde, wenn festgestellt würde, dass lebende Angehörige des verstorbenen Kaufmanns Durchbach nicht mehr vorhanden sind oder deren Zustimmung beigebracht würde. Fette will dieserhalb Erkundigungen in Deutschland einziehen und das Ergebnis mitteilen. Ich stele gehorsamst anheim, bis zum Eingang dieser Mitteilung die Entscheidung in der Sache auszusetzen und Durchbach vorläufig die Fortführung des Namens zu gestatten.

Clausnitzer 5/II (1914)»

Vermerk: » Ich bin mit diesem Vorschlag einverstanden. Wiedervorlage nach Eingang einer Mitteilung des Herrn Fette. Der Gouverneur Herzog zu Mecklenburg 7/2.»

S. 291: »Bödecker & Meyer Hamburg den 9. März 1914

An das Kaiserliche Bezirksamt Lome-Stadt, Lome

Ich konnte feststellen, dass der Kaufmann Durchbach vor vielen Jahren in Altona gestorben ist. Ferner habe ich festgestellt, dass laut Adressbuch weder im Hamburger noch im Altonaer Bezirk der Name Durchbach existiert. Ich werde versuchen, eine diesbezügliche Bescheinigung von der Altonaer Polizeibehörde zu erhalten, um die dem Kaiserlichen Bezirksamt Lome-Stadt mit der nächsten Post einzusenden. Hochachtungsvoll P. Fette. »

S. 293 Hamburg, den 24. April muss ich » zu meinem Bedauern mitteilen, dass es mir nicht gelungen ist, eine Bescheinigung von der hiesigen Polizeibehörde zu erlangen, woraus hervorgeht, dass sich im Hamburger/Altonaer Polizeigebiet keine Personen mit dem Namen Durchbach aufhalten. Hochachtungsvoll P. Fette. »

»Laden Durchbach auf 15/5. Durchbach wurde beschieden, dass er den Namen »Durchbach» nicht weiter führen dürfe und ihm nochmals anheimgegeben, den Namen Durbach anzunehmen» Clausnitzer.

S. 294, Lome, den 19. Mai 1914 Kaiserliches Bezirksamt Lome-Stadt

»Es erscheint der Mulatte Fritz Durchbach und erklärt: Ich werde in Zukunft den Familiennamen »Durbach» führen. Fritz Durbach, Adolph d'Almeida als Dolmetscher, geschlossen Clausnitzer.»

S.297 »An die Firma Bödecker & Meyer hier. Lome den 9. 6. 14

Dem dortigen Angestellten Fritz Durchbach ist durch Verfügung des Gouvernements vom 26. vorigen Monats die Weiterführung des deutschen Familiennamens Durchbach verboten und vom Bez.amt entsprechende Eröffnung gemacht worden unter dem Hinweis, dass er im Zuwiderhandlungsfalle Bestrafung zu gegenwärtigen habe. Er ist besonders darauf aufmerksam ge macht worden, dass er sich des Namens »Durchbach» auch in der Firma nicht mehr bedienen dürfe. Durchbach hat die Erklärung abgegeben, dass er künftig den Namen Kuaovi führen werde. Clausnitzer»

(eine solche Erklärung ist nicht in den Akten)

S. 302: »I find that this Mulatto still using the forbidden name of »Durchbach» contrary to the order of the late German Governor dated 24th December 1913 (see page 170) and the order of 15th May 1914 (see page176) and the consent signed by himself on the 19th May 1914 (page177). He is informed that the order of the late German Governer is still in force and must be obeyed & is warned not to use the name Durchbach again. See page 410 of criminal record book of this date. A.R. Holliday. District Political Officer 27th April 1918.»

Nach meiner Personenkartei war Durchbach (wahrscheinlich Friedrich) Hauptagent der Firma Max Grumbach in Klein Popo (Anecho) 1885-1888; hat mithin dort eine Frau aus der Garber Familie gehabt, und sein Mulattensohn Fritz ist in dieser Zeit geboren.

précédent sommaire suivant






Bitcoin is a swarm of cyber hornets serving the goddess of wisdom, feeding on the fire of truth, exponentially growing ever smarter, faster, and stronger behind a wall of encrypted energy








"Les esprits médiocres condamnent d'ordinaire tout ce qui passe leur portée"   François de la Rochefoucauld