3.4.2 : Texte original allemand
S. 266: Auszug aus einer Niederschrift von
Bezirksamtmann Clausnitzer von 16.12.1913: »Hinzukommt, dass die
Auffassung des Eingeborenen uneheliche Kinder nicht kennt, vielmehr in der
Regel alle Kinder zur Familie des Vaters gehörig rechnet. Der Mulatte
Fritz Durchbach, der kürzlich um die Genehmigung, den genannten Namen auch
in Zukunft führen zu dürfen, eingekommen ist, hat mir auf den
Vorschlag, er möge den Namen seiner Mutter (Garber) annehmen, erwidert,
das könne er nicht, denn er habe `Durchbach- und nicht Garber-
Blut'.»
S. 282: »Verfügung» Aktenvermerk:
»die Sache Seiner Hoheit [Herzog zu Mecklenburg] zur Entscheidung
vorgelegt» Rücksprache mit ihm am 23.12.
»Verfügung, Lome, den 24. Dez.
1913.
Das Gesuch des Mulatten Fritz Durchbach in Lome um
Erteilung der Genehmigung zur Beibehaltung des deutschen Familiennamens
"Durchbach" wird aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Abgesehen
davon, dass es zweifelhaft erscheint, ob der Kaufmann Durchbach der Erzeuger
des Antragstellers und dieser auf den Namen Durchbach getauft worden ist, so
sind auch bei Zutreffen dieser beiden Angaben weder diese noch die sonst
vorgebrachten Gründe stichhaltig genug, um die Erteilung der Genehmigung
zu rechtfertigen. Dem Antragsteller wird anheimgegeben, bei Umschreibung seines
auf den Namen "Durchbach" eingetragenen Grundstückes zu beantragen, dass
die durch die Umschreibung entstehenden Kosten niedergeschlagen
werden.
Der Antragsteller hat binnen Monatsfrist anzuzeigen,
welchen Familiennamen er in Zukunft führen will. Es würde
genügen, wenn in dem Namen "Durchbach" die beiden
[Buchstaben] ch gestrichen würden. Mit dem Ersuchen,
den Antragsteller in vorstehender Entscheidung zu bescheiden.
Der Kaiserliche Gouverneur im Auftrag von
Doering».
Vermerk» Antragsteller ist beschieden 1/1. 14
Paulick»
S. 284: »Durchbach heisst Fritz Kuavowi. Er weigert
sich einen anderen Namen anzunehmen und will das Schutzgebiet verlassen. Fette,
(Lome) 5/II»
S. 285-287: »An das Kaiserliche Gouvernement hier.
Lome, den 6. Febr. 14
Auf den Erlass vom 24 Dezember vorigen
Jahres.
Durchbach weigert sich, einen anderen Namen
anzunehmen. Er will seine Stellung bei Bödecker & Meyer aufgeben und
auswandern, wenn ihm die Erlaubnis zur Weiterführung des Namens Durchbach,
auf den er ein Recht zu haben vermeint, nicht erteilt wird. Jeden
Änderungen gegenüber ist er unzugänglich.
Der Hauptagent der Firma Bödecker &
Meyer,Kaufmann Fette ist vor seiner Heimreise nach Deutschland wegen der
Angelegenheit hier vorstellig geworden und hat erklärt, dass die Firma
grossen Wert darauf lege, Durchbach zu halten. Ich habe Fette mitgeteilt, dass
das Kaiserliche Gouvernement unter den vorliegenden besonderen Umständen
Durchbach vielleicht ausnahmsweise die Fortführung des Namens gestatten
werde, wenn festgestellt würde, dass lebende Angehörige des
verstorbenen Kaufmanns Durchbach nicht mehr vorhanden sind oder deren
Zustimmung beigebracht würde. Fette will dieserhalb Erkundigungen in
Deutschland einziehen und das Ergebnis mitteilen. Ich stele gehorsamst anheim,
bis zum Eingang dieser Mitteilung die Entscheidung in der Sache auszusetzen und
Durchbach vorläufig die Fortführung des Namens zu
gestatten.
Clausnitzer 5/II (1914)»
Vermerk: » Ich bin mit diesem Vorschlag
einverstanden. Wiedervorlage nach Eingang einer Mitteilung des Herrn Fette. Der
Gouverneur Herzog zu Mecklenburg 7/2.»
S. 291: »Bödecker & Meyer Hamburg den 9.
März 1914
An das Kaiserliche Bezirksamt Lome-Stadt,
Lome
Ich konnte feststellen, dass der Kaufmann Durchbach
vor vielen Jahren in Altona gestorben ist. Ferner habe ich festgestellt, dass
laut Adressbuch weder im Hamburger noch im Altonaer Bezirk der Name Durchbach
existiert. Ich werde versuchen, eine diesbezügliche Bescheinigung von der
Altonaer Polizeibehörde zu erhalten, um die dem Kaiserlichen Bezirksamt
Lome-Stadt mit der nächsten Post einzusenden. Hochachtungsvoll P. Fette.
»
S. 293 Hamburg, den 24. April muss ich » zu
meinem Bedauern mitteilen, dass es mir nicht gelungen ist, eine Bescheinigung
von der hiesigen Polizeibehörde zu erlangen, woraus hervorgeht, dass sich
im Hamburger/Altonaer Polizeigebiet keine Personen mit dem Namen Durchbach
aufhalten. Hochachtungsvoll P. Fette. »
»Laden Durchbach auf 15/5. Durchbach wurde
beschieden, dass er den Namen »Durchbach» nicht weiter führen
dürfe und ihm nochmals anheimgegeben, den Namen Durbach anzunehmen»
Clausnitzer.
S. 294, Lome, den 19. Mai 1914 Kaiserliches Bezirksamt
Lome-Stadt
»Es erscheint der Mulatte Fritz Durchbach und
erklärt: Ich werde in Zukunft den Familiennamen »Durbach»
führen. Fritz Durbach, Adolph d'Almeida als Dolmetscher, geschlossen
Clausnitzer.»
S.297 »An die Firma Bödecker & Meyer hier.
Lome den 9. 6. 14
Dem dortigen Angestellten Fritz Durchbach ist durch
Verfügung des Gouvernements vom 26. vorigen Monats die Weiterführung
des deutschen Familiennamens Durchbach verboten und vom Bez.amt entsprechende
Eröffnung gemacht worden unter dem Hinweis, dass er im
Zuwiderhandlungsfalle Bestrafung zu gegenwärtigen habe. Er ist besonders
darauf aufmerksam ge macht worden, dass er sich des Namens
»Durchbach» auch in der Firma nicht mehr bedienen dürfe.
Durchbach hat die Erklärung abgegeben, dass er künftig den Namen
Kuaovi führen werde. Clausnitzer»
(eine solche Erklärung ist nicht in den
Akten)
S. 302: »I find that this Mulatto still using the
forbidden name of »Durchbach» contrary to the order of the late
German Governor dated 24th December 1913 (see page 170) and the order of 15th
May 1914 (see page176) and the consent signed by himself on the 19th May 1914
(page177). He is informed that the order of the late German Governer is still
in force and must be obeyed & is warned not to use the name Durchbach
again. See page 410 of criminal record book of this date. A.R. Holliday.
District Political Officer 27th April 1918.»
Nach meiner Personenkartei war Durchbach
(wahrscheinlich Friedrich) Hauptagent der Firma Max Grumbach in Klein Popo
(Anecho) 1885-1888; hat mithin dort eine Frau aus der Garber Familie gehabt,
und sein Mulattensohn Fritz ist in dieser Zeit geboren.
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