3.1.4 : Texte n° 4 : original allemand
S.181-183. «Kaiserliches Bezirksgericht Lome, Lome,
den 20 Juli 1909.
Es erschienen heute ohne Ladung 1) der Farmer Boko
Agedji aus Lome 2) der Bezirksamtmann von Lome-Stadt Gerichtsassessor Hermans
als Vormund des Mulattenkindes Josef Komla...» Boko verkauft «das ihm
gehörige in Lome gelegene Grundstück Kartenblatt 2/Parzelle 242/117
welches 0,0681 ha gross ist und wie folgt begrenzt wird: im Norden von dem
Restgrundstück des Verkäufers, im Süden von den
Grundstücken der Amalie Ablewavi und des John K.Anyanyo, im Osten von
einem Grundstück des Martin Adzaklo, im Westen von der Sulugastrasse. Der
Kaufpreis beträgt 500-Funfhundert- Mark und wird nach Genehmigung des
Kaufvertrages baar an denVerkäufer bezahlt werden»
3.1.5 : Texte n° 5 : original allemand
S.185-187 am gleichen Tag Kaufvertrag mit Boko Agedji
und Hermans für Amalie Ablewawi(Wirth) Kartenblatt 2/Parzelle239/ 117
0,0284ha im Norden angrenzend an Josef Komla, (Köhler) im Süden von
der Dadjestr., im Osten von Grundstück des John K. Anjianyo, im Westen von
der Sulugastr. für 300 Mark.
3.1.6 : Texte n° 6 : original allemand
S.189-191 Kaiserliches Bezirksgericht Lome, Lome, den 11.
Sept. 1909
Es erschienen ohne Ladung der Bezirksamtmann von Lome,
Herr Assessor Dr. Asmis als Vormund des Mulatten indes Josef Komla, 2) Herr
Zollamtsassistent Jacobi als Vormund des Mulattenkindes Paul Asmis verkauft
Jacobi von Parzelle 242/117 die östliche Hälfte, etwa 340 qm gross im
Norden begrenzt von einem Grundstück des Jakob Garber, im Süden von
einem Grundstück des Boko Agedji, im Westen von einem Grundstück
des
Josef Komla für 250 M. Freier Zugang über das
Grundstück von Josef Komla gewährleistet.
3.1.7 : Texte n° 7 : original allemand
S.193 "Lome, den 16. Aug. 1909. Herr Zollassistent
Jacobi von hier erklärt: Irgendeine Verpflichtung, für das
Mulattenkind Josef Komla zu sorgen, erkenne ich nicht an. Das Kind war vorher
geboren, bevor ich ins Schutzgebiet kam. Im Interesse der Mutter des Komla bin
ich bereit, die hintere Hälfte des für Komla erworbenen
Grundstückes für das von von mir erzeugte Mulattenkind Paul zu
kaufen, falls der Zugang zu dieser Hälfte durch eine entsprechende
Weggerechtigkeit gesichert und mir gestattet wird, als Entgelt auf dem dem
Komla verbleibenden Restgrundstück ein Haus im Werte von mindestens 250 M
zu errichten. Komla soll das Eigentum an diesem Haus haben, jedoch soll mein
Junge und die Mutter auf mindestens 5 Jahre ein Wohnrecht in dem Haus behalten.
"
3.1.8 : Texte n° 8 : original allemand
S.195 Jacobi 9. Okt. 1909 Ich verpflichte mich auf
dem Grundstück des Josef Komla und des Paul Quakuvi ein sogenanntes
Zwillingshaus in der Weise zu bauen, dass auf jedem Grundstück sich ein
Raum mit zugehöriger Veranda befindet und die Wand auf der Grenze steht.
Der auf den Gründstücken befindliche Teil des Hauses soll dem
jeweiligen Eingentümer des Grundstücks gehören. Für den
Hausbau verpflichte ich mich insgesamt mindestens 500M aufzuwenden, wenn die
dem Josef Komla für den abgetretenen Grundstückteil auszuzahlenden
250M hierauf in Anrechnung kommen. Ausserdem verpflichte ich mich, auf die
Grenze der beiden Grundstücke einen Brunnen zu bauen, der von beiden
Grundstücken gleichmässig zu benutzen ist. Zu den Mehrleistungen
über den Betrag von 250M hinaus zu Gunsten des Josef Komla verpflichte ich
mich aber nur unter der Bedingung, dass Josef Komla verpflichtet wird, den
für ihn aufgewandten Mehrbetrag an seine Mutter Tohaha
zurückzuzahlen, sobald er erwachsen ist. Bis zur Tilgung dieser Schuld
soll die Tohaha für sich berechtigt sein, auch den Komla'schen Raum zu
benutzen.« Asmis ist einverstanden damit.
NB: S.218 Bausumme insgesamt 1567,45 für
Haus, Hälfte davon 783,70 minus 250M zu Lasten Josef Komla
(Köhler) 533,70 Mark.
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