3.1.2- Extraits de textes: n° 1 : original
allemand
Mulatten (Köhler)
S.162 «An das Bezirksamt Lome-Stadt , Lome, den
21.März 1907
Ich habe nun mehr die Erben des verstorbenen
Gouverneurs Köhler aufgefordet, die Kosten der Erziehung und des
Unterhalts des Mulattenkindes Josef Comla zu übernehmen. Die Aufsicht
über das Kind würde dem Bezirksamt Lome-Stadt obliegen. Es
dürfte jedoch zweckmässig sein, die Fürsorge dem Zollassistenten
Jacobi wie bisher zu überlassen, wenn er dazu bereit ist. Die Auslagen,
welche er für das kind fortab zu machen hat, werden ihm vorläufig von
dem Fiskus erstattet werden. Zu diesem Zwecke ersuche ich ergebenst, monatlich
eine Aufstellung über die Angemessenheit der verauslagten Beträge zu
äussern. Der Gouverneur Zech» (Josef Komla Köhler wurde am 17.
März 1897 geboren, Mutter Doaha(Johaha) aus Togo.
3.1.2 - Texte n° 2 : original allemand
S.165 Aktennotiz vom 6. Aug.1907: « Das Geld ist
noch nicht eingetroffen. Jacobi hat bislang noch keine Liquidation eingereicht
und erklärt sich hierzu ausser Stande. Er schlägt vor, dem Jungen von
dem Geld der Köhlerschen Erben ein Grundstück zu kaufen, auf dem er
mit seiner Mutter wohnen könnte. Die Kath.Mission gibt seit einem Jahr dem
Jos. Köhler Wohnung und Essen, sie wird mit ihren Ansprüchen kommen,
sobald sie von dem Eintreffen des Geldes Kunde hat. Es dürfte am
zweckmässigsten sein, den Jungen als Kostschüler[67] in
die Regierungsschule aufzunehmen.»
(Le nom de l'auteur du document n'est pas
mentioné).
67 Traduction française:
pensionnaire»
NB: S.171: 25. Mai 1908: 500 Mark sind eingetroffen
3.1.3 - Texte n° 3 : original allemand
S.174 «1.Vermerk: Mit Assistant. Jacobi wurde
Rücksprache genommen. Der Wunsch der Mutter ist, dass für das Kind
ein Grundstück gekauft werde. Jacobi erklärte sich bereit, auch
seinerseits zum Kaufgelde etwas zusteuern, damit ein grösseres
Grundstück gekauft werden könne, auf welchem die Mutter mit den 2
Kindern wonhnen könne» (Anmerkung von Se: Die Mutter Johaha (Dahaha)
hatte dem Jacobi, der offenbar die Frau über nommen hatte, als Köhler
zeitweilig nach Kamerun ging, im Juni 1898 gleichfalls einen Sohn
geboren.)
2. An Polizeimeister zur gelegentlichen Feststellung
eines Grunstücks, welches verkauft und für den gedachten Zweck
geeignet ist» Lome 15/12.(08)
Notiz des Polizeimeisters: «Für ein
Grundstück stehen von den Erben Köhlers 500 M zur Verfügung.
Boko-Agedji will eine diesem Preise entsprechende Teilparzelle von seinem
Grundstück Kartenblatt 2, Parzelle 117 verkaufen. Das Grundstück ist
für den gedachten Zweck geeignet. Assistent Jacobi müsste dann
seinerseits auf diesem Grundstück ein Haus erbauen lassen. 11.5.09.
Bärhr»
|