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Documentation sur le statut des métis de pères Allemands au Togo entre 1905 et 1914. Présentation de documents allemands avec traductions ou résumés en français

( Télécharger le fichier original )
par Essosimna Tomfei Marie-Josée ADILI
Université de Lomé (Togo ) - Maà®trise en lettres allemandes 2012
  

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3.1.2- Extraits de textes: n° 1 : original allemand

Mulatten (Köhler)

S.162 «An das Bezirksamt Lome-Stadt , Lome, den 21.März 1907

Ich habe nun mehr die Erben des verstorbenen Gouverneurs Köhler aufgefordet, die Kosten der Erziehung und des Unterhalts des Mulattenkindes Josef Comla zu übernehmen. Die Aufsicht über das Kind würde dem Bezirksamt Lome-Stadt obliegen. Es dürfte jedoch zweckmässig sein, die Fürsorge dem Zollassistenten Jacobi wie bisher zu überlassen, wenn er dazu bereit ist. Die Auslagen, welche er für das kind fortab zu machen hat, werden ihm vorläufig von dem Fiskus erstattet werden. Zu diesem Zwecke ersuche ich ergebenst, monatlich eine Aufstellung über die Angemessenheit der verauslagten Beträge zu äussern. Der Gouverneur Zech» (Josef Komla Köhler wurde am 17. März 1897 geboren, Mutter Doaha(Johaha) aus Togo.

3.1.2 - Texte n° 2 : original allemand

S.165 Aktennotiz vom 6. Aug.1907: « Das Geld ist noch nicht eingetroffen. Jacobi hat bislang noch keine Liquidation eingereicht und erklärt sich hierzu ausser Stande. Er schlägt vor, dem Jungen von dem Geld der Köhlerschen Erben ein Grundstück zu kaufen, auf dem er mit seiner Mutter wohnen könnte. Die Kath.Mission gibt seit einem Jahr dem Jos. Köhler Wohnung und Essen, sie wird mit ihren Ansprüchen kommen, sobald sie von dem Eintreffen des Geldes Kunde hat. Es dürfte am zweckmässigsten sein, den Jungen als Kostschüler[67] in die Regierungsschule aufzunehmen.»

(Le nom de l'auteur du document n'est pas mentioné).

67 Traduction française: pensionnaire»

NB: S.171: 25. Mai 1908: 500 Mark sind eingetroffen

3.1.3 - Texte n° 3 : original allemand

S.174 «1.Vermerk: Mit Assistant. Jacobi wurde Rücksprache genommen. Der Wunsch der Mutter ist, dass für das Kind ein Grundstück gekauft werde. Jacobi erklärte sich bereit, auch seinerseits zum Kaufgelde etwas zusteuern, damit ein grösseres Grundstück gekauft werden könne, auf welchem die Mutter mit den 2 Kindern wonhnen könne» (Anmerkung von Se: Die Mutter Johaha (Dahaha) hatte dem Jacobi, der offenbar die Frau über nommen hatte, als Köhler zeitweilig nach Kamerun ging, im Juni 1898 gleichfalls einen Sohn geboren.)

2. An Polizeimeister zur gelegentlichen Feststellung eines Grunstücks, welches verkauft und für den gedachten Zweck geeignet ist» Lome 15/12.(08)

Notiz des Polizeimeisters: «Für ein Grundstück stehen von den Erben Köhlers 500 M zur Verfügung. Boko-Agedji will eine diesem Preise entsprechende Teilparzelle von seinem Grundstück Kartenblatt 2, Parzelle 117 verkaufen. Das Grundstück ist für den gedachten Zweck geeignet. Assistent Jacobi müsste dann seinerseits auf diesem Grundstück ein Haus erbauen lassen. 11.5.09. Bärhr»

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