2.3.2 Die lokale Verwaltungsebene
Die lokale Verwaltung wird durch den Bürgermeister und die
lokal administrativen Instanzen geleitet.
Der Bürgermeister bezieht verschiedene lokale
Projekte in seine Entwicklungsprogramme ein, sucht nach
Finanzierungsmöglichkeiten, entscheidet über die Nutzungen der
Ressourcen und beteiligt sich an Verhandlungen mit verschiedenen
internationalen und bilateralen Straßenverkehrspartnern, um lokale
Verkehrsprojekte und die Straßenunterhaltung nicht nur durch kommunale
Ressourcen, sondern auch durch Spenden oder Kredite zu finanzieren. Sie muss
die Voraussetzungen dieser Partner erfüllen.
Die Leitung technischer Dienste spielt die Rolle des
Bauherrn für den Bau und die alltägliche und periodische Unterhaltung
der städtischen Verkehrswege, bereitet die Ausschreibungen für den
Bau oder die Unterhaltung der Infrastrukturen vor, legt die Ausschreibungen der
nationalen Ausfertigungskomission vor und stellt die genehmigten
Ausschreibungen unter Kontrolle des Präfekts. Sie unterschreibt nach der
Genehmigung durch den Präfekt die Verträge mit halböffentlichen
und privaten Unternehmen, um die Straßen zu bauen und zu unterhalten.
Weiterhin kontrolliert sie die Arbeiten der Unternehmen und steuert die urbane
Mobilität und die Verkehrsnachfrage.
Die Leitung des Finanz- und Wirtschaftsamts erstellt
die Genehmigungen und die Erlaubnisse an die öfffentlichen Taxisbetreiber
und erhebt dabei Steuern und Abgaben. Sie erhebt Gebühren bei den
Gewerkschaften der verschiedenen öffentlichen Taxisbetreiber und verteilt
die Einkünfte.
2.3.3 Internationale und bilaterale
Straßenverkehrspartner
Die internationen und bilateralen Partner geben der
öffentlichen Hand Kredite oder Spenden im Zusammenhang mit ihren
Entwicklungszielen und verlangt die Einhaltung ihrer Voraussetzungen.
2.3.4 Halbprivate Unternehmen im Straßenbau
Die halbprivaten Unternehmen (Agetur-Sa und
Serhau-Sa) spielen die Rolle der delegierten Bauherrn und bieten
Dienstleistungen der öffentlichen Hand sowie den privaten Akteuren bei den
Infrastrukturenbauarbeiten oder bei der Verkehrsplanung an. Diese Unternehmen
bilden daher einen Kanal der Kontrolle des Verkehrs von Bauarbeiten für
die öffentliche Hand sowie für die internationalen und die
bilateralen Geldgeber.
2.3.5 Private Unternehmen
Die privaten Unternehmer bauen und unterhalten die
Straßen, bieten die öffentlichen Verkehrsdienste an, betreiben die
Tankstellen und die Stellplätze. Sie sind vielfältige Betriebe.
2.3.5.1 Private Straßenbau-und
Straßenunterhaltungsunternehmen
Die privaten Bauunternehmen sind zumeist
ausländisch. Sie schließen Verträge mit der öffentlichen
Hand ab, erledigen den Straßenbau und die Ausbau- und Aufbauarbeiten.
Die privaten Unterhaltungsunternehmen sind einheimisch. Sie
unterhalten die Straßen durch öffentliche Verträge nach
erfolgten Ausschreibungen.
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