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Documentation sur le statut des métis de pères Allemands au Togo entre 1905 et 1914. Présentation de documents allemands avec traductions ou résumés en français

( Télécharger le fichier original )
par Essosimna Tomfei Marie-Josée ADILI
Université de Lomé (Togo ) - Maà®trise en lettres allemandes 2012
  

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2 - LES DOCUMENTS : ORIGINAUX, RESUMÉ OU TRADUCTION INTEGRALE

2.1 - Document n° 1 : Rapport du commandant de cercle d'Aného Oscar Schmidt sur les métis d'Aného en 1905. Source originale : Archives Nationales du Togo (ANT) FA1/551, pp. 37-43

2.1.1 - Résumé du document en français Ce rapport de l'administrateur local Oscar Schmidt sur la situation des métis dans le District d'Aného fournit plusieurs informations importantes et intéressantes sur le sujet. Il montre, entre autres, que le nombre des métis augmente régulièrement, et que Blancs et Noirs ne partagent pas les mêmes points de vue sur la question des unions mixtes et des métis. Le rapporteur se prononce personnellement pour que les Européens paient une certaine rente pour leurs enfants métis éventuels. Il justifie cette prise de position et propose une fourchette pour cette rente. Cette prise de position personnelle est d'autant plus intéressante que l'auteur du rapport est le seul Allemand qui soit venu au Togo avec sa femme blanche, et l'un des rares administrateurs à ne pas avoir eu d'enfant métis en Afrique.

2.1.2 - Texte original allemand

Bezirksamt Anecho, Sebe, den 15. August 1905

»Auf Grund der von mir eingezogenen Erkundigungen bei den nachstehend bezeichneten Häuptlingen und Eingeborenen Ayite Ajavon, Lawson, Quamivi, Häuptlinge von Anecho; Mensah, Häuptling von Porto Seguro; Frank Garber, Victorine da Silveira, Chico d'Almeida, Eingeborene aus alten, angesehenen Familien Anechos berichte ich gehorsamst folgendes:

Das Mulattenkind erbt unter allen Umständen das ganze Vermögen seiner Mutter. Es ist hier in Anecho Sitte, dass auch die Frauen genau dasselbe Erbrecht haben wie die Männer. Die Erziehung der Mulattenkinder übernahm bisher die ganze Familie der Mutter gemeinsam. Das Kind bleibt solange bei seiner Mutter, bis es selbst arbeiten kann, und kommt dann, wenn es von der Familie für gesund und arbeitsfähig anerkannt, oft irgendwo in die Bahn. Die Mädchen werden vielfach in der Mission ausgebildet, und zwar teilweise bisher umsonst.

Bis das Kind zur Schule geht bedarf es keiner grossen Aufwendungen seitens der Mutter oder Familie mit etwa 3- 4 Mark den Monat. Die Schulzeit beginnt hier bei den Mulattenkindern gewöhnlich vom 7. oder 8. Jahr ab. Nunmehr treten etwas Anforderungen an die Mutter beziehungsweise deren Familie heran, da es hier Sitte ist, die Mulattenkinder, ihrer Abstammung gemäss, besser zu kleiden als die Eingeborenenkinder. Die Kosten erhöhen sich daher auf etwa 8 Mark monatlich und werden bis zum 15. Lebensjahr in Mittel die Höhe von 15 Mark im Monat erreichen. In Anecho kennt man es nicht anders, als dass die sämtlichen Mulattenkinder auch ähnlich der weissen Rasse erzogen und aufgebildet werden je nach den Familienverhältnissen. Von dem Augenblick an, in dem ein Mulattenkind sich seinen Unterhalt selbst verdient, ist dasselbe verpflichtet, seiner Mutter ab und zu Lebensmittel zu geben.

Will sich ein Mulattenkind verheiraten, dann wird es von seiner Mutter und deren Familie ausgestattet. Die Häuptlinge und Erschienenen erklären einstimming [sic!], sie sähen ein Mulattenkind stets für voll an, nur müsse es den Namen seines Vaters tragen. Wie ich mich selbst überzeugt habe, ist dieses letztere auch stets der Fall und es wird streng darauf gehalten, dass das betreffende Mulattenkind, wenn es gefragt wird, stets den Namen seines Erzeugers mit angibt.

Stirbt die Mutter eines Mulatten, so ist es bisher selbstverständlich gewesen, dass sie deren Familie um die Erziehung und Pflege des Kindes weiter annimmt; gewöhnlich nimmt die Grossmutter das Kind zu sich.

Irgendeine Verpflichtung nach dem hier unter den Eingeborenen Anechos geltenden Recht, wonach der europäische Vater für das Mulattenkind zu sorgen hätte, bestand bislang nicht. Es wurde seitens der Familie oder der Mutter einem jeden Europäer überlassen, Geschenke zu geben oder anderweitig zu sorgen beziehungsweise unterstützend einzugreifen.Viele Europäer haben sich jedoch überhaupt um ihre Kinder gar nicht mehr gekümmert, so dass die ganze Last auf den Schultern der Familie lag. Irgendwelche Versprechungen seitens der Mutter oder deren Familien sind nicht gefordert und auch von den Europäern bislang nicht gemacht werden.

Was nun die richterliche Gewalt über das Mulattenkind anbetrifft, so bleibt hier im Anecho-Bezirk diese stets dem europäischen Vater und ist er jederzeit berechtigt, sein Kind zu sich zu nehmen, ohne die bislang entstandenen Kosten ersetzen zu müssen. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr hätten daher die eingeborenen Familien etwa 1400 Mark für das Kind aufzubringen, was den einzelnen Familien bei der grossen Anzahl der Mulattenkind oft nicht leicht fallen dürfte. So ergab zum Beispiel die letzte Zählung im Juni der Mulattenkinder im Bezirk die Zahl 55, welche Zahl jedoch in den letzten Monaten noch zugenommen haben dürfte. Soweit Mulattenkinder männlichen Geschlechts in Frage kommen, wäre es wohl sehr wünschenswert, diese im Einverständnis mit den Vätern für den Regierungsdienst, durch Aufnahme in die Regierungsschulen etwa vom 10. Lebensjahr ab, vorzubereiten. Auf Grund der von mir in den Tropen gemachten Erfahrungen glaube ich bestimmt, dass unseren Kolonien ein gewisser Stamm unter den Untertanen von grossem Nutzen sein wird, die sich durch geeigneten Heranbildung, aus dem hiesigen Klima besser Stand haltenden Mulatten sicher und gut nachziehen lassen dürfte. Auch werden derart erzogene Mulattenkinder sehr gern von den Factoreien in den Dienst genommen werden,wo sie sehen heute an verschiedenen Orten und Landschaften, z. B. Dahomey, als billiger Ersatz für europäische Hilfskräfte angestellt werden.

Ich bin im Interesse der Aufrechterhaltung der Stellung, welche der Europäer hier draussen in Afrika dem Neger gegenüber einnehmen soll und muss entschieden dafür, dass jeder Vater eines Mulatten in entsprechender Höhe, je nach seiner sozialen Stellung, zur Entrichtung einer Geldrente herangezogen wird. Jedoch halte ich, den hiesigen Lebensgewohnheiten entsprechend, eine Gesamt-Entschädigung je nach Stellung und Einkommen des Vaters bis zu 1500 Mark, jedoch nicht unter 500 Mark für vollkommen ausreichend.

Der commissarische Bezirksamtmann Schmidt, Oberleutnant*.

An das Kaiserliche Gouvernement in Lome.

* (Oberleutnant Oscar Schmidt war vom 27.3.1904 bis 11.12.1905 in Togo, davor war er 8 Jahre lang in Kamerun. Er war der erste und einzige Bezirksamtmann, der seine deutsche Frau Elsa mit nach Togo brachte, wo ihnen am 22.10.1904 ein Sohn geboren wurde; wahrscheinlich ist er wegen der bevorstehenden Geburt an den Sitz des deutschen Regierungsarztes nach Anecho versetzt worden. Schmidt hatte mithin kein Mulattenkind und dürfte mithin unparteiisch berichtet haben.P.S.)

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"Les esprits médiocres condamnent d'ordinaire tout ce qui passe leur portée"   François de la Rochefoucauld