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L'indépendance et l'impartialité des arbitres internationaux

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par Julie BOYELDIEU
Université de Nantes - Master II juriste trilingue 2011
  

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RESUME EN ALLEMAND

Nach Albert Einstein ist «Eine gesunde Gesellschaft [...] also ebenso an Selbständigkeit der Individuen geknüpft, wie an deren innige soziale Verbundenheit...»2

Wenn die Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Unabhängigkeit abhängt, dann bezieht sich diese Notwendigkeit auch auf die rechtliche Aufgabe der Gesellschaft. Tatsachlich ist die Unabhängigkeit und die Unparteiligkeit der Justiz ein in den meistens Rechtsordnungen breit akzeptiertes Prinzip auf nationaler oder internationaler Ebene. Die gilt insbesondere für das Recht auf ein faires Verfahren.

Ursprünglich für die Verwendung vor Gerichten vorgesehen, wurde das Recht auf ein faires Verfahren auf alternative Streitbelegungsmethoden erweitert, insbesondere auf Schiedsverfahren. Das Schiedsverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren um einen Streit beizulegen, indem durch die Designation einer oder mehreren Personen der um das Rechtsproblem zu behandeln. Diese Streitbelegungsmethode resultiert aus einem Vertrag, der das anwendbare Recht und die verschiedenen Rechtsvorschriften nennt, welche das Schiedsverfahren regeln.

Als nichtstaatliches Verfahren, wird das Schiedsverfahren insbesondere für die Freiheit die sie den Parteien ermöglicht und die Anpassungsfähigkeit an jede Situation ohne Rücksicht auf die Rechtsordnungen geschätzt. Aus diesem Grund ist das Schiedsverfahren heutzutage omnipräsent bei Streitigkeiten welche aus internationalen Handelsgeschäften resultieren, worauf sich diese Arbeit konzentriert.

Die Parteien eines Schiedsverfahren können das Recht, welches für ihr Streitverfahren Anwendung finden soll frei wählen, und als Ergebnis entweder ein nationales Recht oder Regeln einer internationalen Schiedsinstitution anwenden. Aufgrund der Vielzahl von anwendbarem geltenden Rechts, ist für diese Arbeit ein Rahmen festzulegen.

2 A. EINSTEIN, Mein Weltbild. Humanität - die höchste Pflicht«, Hrsg. Carl Seelig, Erstdruck: Amsterdam, 1934, Ullstein / West-Berlin, 1957.

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L'indépendance et l'impartialité des arbitres internationaux

Wegen seiner Komplementarität und seiner historischen Einflüße auf zahlreiche Rechtsordnungen der Welt, scheint es interessant die Thematik auf ein Common Law System (im Rahmen dieser Arbeit hauptsächlich auf das englische System fokussiert) und das französische System als ein Beispiel für ein zivilrechtliches Model zu konzentrieren. Aufgrund der internationalen Dimension der Thematik, werden internationale Schiedsinstitution auch berücksichtigt, da sie anerkannte und oft benutzte Instrumente im Welthandel anbieten.

Diese Studie wird ein Vergleich der Unabhängigkeit und Unparteiligkeit internationaler Schiedsrichter sein. Es wird untersucht werden, wie diese Prinzipen gewährleistet werden und welchen Einfluss diese Prinzipien, im Hinblick auf die schiedsrichterliche Funktion und die tatsächliche Anwendung, auf des Schiedsrichters beschränkte Rechtsvergleichung wird die Gewährleistung und die Wirkung auf Schiedsgericht und auf sachliche internationale Schiedsverfahren habendes Prinzips.

Diese verschiedenen Aspekte werden uns zu den Anforderungen an die der Schiedsrichter führen, im Besonderen. Insofern wird die Anzeigepflicht ganz besonders, da wir es in welche Gegenstand zahlreicher Fälle in den seit letzten Jahrzehnten war. In dieser Hinsicht wird manchmal die Anzeigepflicht Offenlegung wirtschaftlicher Beziehungen problematisch sein und dies muss bearbeitet werden, welche wir untersuchen werden.

Die Pflichten der Schiedsrichter sind unerbittlich mit der Haftung der Schiedsrichter verbunden, und die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit dürfen von internationalen Schiedsrichtern, wegen der Konsequenzen welche sie auf ihre Arbeit haben, nicht missachtet werden.

Daneben werden wir das Problem der Korruption ansprechen, welche leider den guten Ruf der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit trübt. Da es ein nichtstaatliches Verfahren ist, kann es leider leicht werden, einen Schiedsrichter zu bestechen, da seine Vergütung von den Parteien abhängt. Wie wir feststellen werden, besteht ein dringender Bedarf, dieses Problem zu lösen, um das Vertrauen der Parteien des internationalen Handels Akteure in diese Form der Streitbeilegung zu schützen.

Abschließend ist festzustellen, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schiedsrichter einen Einfluss sogar auf die Qualität der Schlichtung selbst hat. Wie das Sprichwort sagt, Ein Schiedsgerichtsverfahren kann nicht besser sein als seine Schiedsrichter.«

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"Enrichissons-nous de nos différences mutuelles "   Paul Valery